Die meisten Mitgliedstaaten gewährleisten, dass die Vernehmung minder
jähriger Opfer oder Zeugen unter Ausschluss der Öffentlichkeit stattfindet, allerdings gelten in einigen Mitgliedstaaten dafür besondere Bedingungen.In den meisten Mitgliedstaaten ist generell vorgesehen, dass die Verne
hmung von Opfern im Kindesalter im Gerichtssaal stattfinden kann, ohne dass das Opfer im Gerichtssaal anwesend ist, insbesondere durch Einsatz geeigneter Kommunikationstechnologie, wobei diese Möglichkeit in einigen Mitgliedstaaten vom Alter der Minder
...[+++]jährigen abhängig gemacht wird.