14. fordert die Kommission auf, festzulegen, daß die in der Mitteil
ung vorgeschlagenen Aktionspläne zwei Jahre nach Annahme der Mitteilung durch die Kommission fertig ausgearbeitet sei
n werden, und einen Zeitplan für die Umsetzung der einzelnen in diesen Aktionsplänen vorgeschlagenen Maßnahmen festzulegen; fordert die Kommission ferner auf, die Aktionspläne in einem Gesamtplan zusammenzufassen, der vom Europäischen Parlament und vom Rat angenommen werden muß; fordert die Kommission ferner auf, bei der Erstellung der Aktionspläne und
...[+++] bei deren Beurteilung eng mit den nationalen Experten und den Vertretern der verschiedenen Organisationen zusammenzuarbeiten;