Da Personen, die wegen körperlicher Untauglichkeit von Amts wegen in den Ruhestand versetzt wurden, arbeiten dürfen, könnte der Umstand, dass dieses System der Versetzung in den Ruhestand wegen körperlicher Untauglichkeit ins Leben gerufen wurde, um Personen, die arbeitsunfähig geworden sind, ein Einkommen zu sichern, es nicht rechtfertigen, dass für
diese Personen eine weniger günstige Regelung des gleichzei
tigen Bezugs gelten würde als diejenige, die der anderen Kategorie von Personen vorbehalten ist, die aus einem von ihrem Willen
...[+++]unabhängigen Grund in den Ruhestand versetzt wurden.