bei denen mehr als 75 % der beihilfefähigen landwirtschaftlichen Fläche Dauergrünland ist, für die
Erzeugung von Gras oder anderen Grünfutterpflanzen
oder für den Anbau von Kulturen en
tweder im Nassanbau während eines bedeutenden Teils des Jahres
oder während eines bedeutenden Teils des Anbauzyklus genutzt wird
oder ...[+++] einer Kombination dieser Nutzungsmöglichkeiten dient, sofern das nicht diesen Nutzungsmöglichkeiten dienende Ackerland eine Fläche von 30 Hektar nicht überschreitet.