Durch das Dekret vom 12. Juli 2012, mit dem das Ernennungsverfahren für Ins
pektoren abgeändert wurde, indem das Erfordernis von Zusatzausbildungen, die durch ein Brevet bestätigt wurden, durch eine Auswahlprüfung mit anschließendem Praktikum ersetzt wurde, wurden daher Übergangsbestimmungen eingeführt, durch die unter den Bewerbern, die die Auswahlprüfung bestanden haben, den angehenden Inspektoren, die da
s Amt als Inspektor seit einer gewisser Zeit ausüben, ein Vorrang gewährt wurde, insbesondere denjenigen, die kurz vor dem Alter s
...[+++]tehen, in dem sie Anspruch auf eine Ruhestandspension erheben können (Artikel 173bis und 173ter).