' Sofern Artikel 122/1 keine Anwendung
findet, unterliegen steuerlich nicht verjährte regularisierte Mehrwertste
uerumsätze, für die unter Einhaltung der Bestimmungen des vorliegenden Artikels eine Regularisierungserklärung eingereicht wird, der Mehrwertsteuer z
u dem Satz, der auf regularisierte Umsätze für das Jahr anwendbar ist, in dem diese Umsätze bewirkt worden sind, erhöht um eine Geld
...[+++]buße von 15 Prozentpunkten, unter Ausschluss der Fälle, in denen die Regularisierungserklärung ebenfalls zu der Regularisierung von steuerlich nicht verjährten regularisierten Berufseinkünften führt'.