"Griechenland erinnert an die Erklärung des Rates (Fischerei) vom
17. Dezember 1999, wonach der Rat "den Antrag Griechenlands, die Fangsta
tistiken anhand der aktualisierten ICCAT-Daten zu überprüfen, zur Kenntnis" nimmt, und weist darauf hin, dass in dem Vorschlag für eine Verordnung des Rates zur Festsetzung der Fangmöglichkeiten für das Jahr 2001 die aktualisierten ICCAT-Daten hinsichtlich der griechischen Fänge von Rotem Thun nicht berücksichtigt worden sind; Griechenland sieht sich daher gezwungen, gegen den Vorschlag zu stimmen
...[+++]".