(e) in Bezug auf Empfehlung 8
des Rechnungshofes wird die Kommission aufgefordert, die Durchführung verstärkter Kontrollen zu harmonisieren und eine präzise sowie klare Formulierung der Rechtsvorschriften zu finden, die verstärkte Kontrollen an Grenzkontrollstellen zum
Inhalt haben; die Kommission wird des Weiteren dazu
aufgefordert, im Zuge von Warenuntersuchungen an Grenzkontrollstellen eine vorgeschriebene Anzahl an Laboruntersuchungen für Mitgliedstaaten in Erwägung z
...[+++]u ziehen;