J. in der Erwägung, dass im Bericht der Kommission unter vielen anderen Punkten zwei haupt
sächliche und stets wiederkehrende Arten des Verstoßes gegen die Grundrechte von Unionsbürgern festgestellt werden, die insbesondere das Recht auf Einreise und Aufenthalt von Familienangehörigen aus Drittstaaten sowie die Vorlage von Dokumenten betreffen, di
e von Unionsbürgern zusätzlich zum Antrag auf Aufenthaltsgenehmigung verlangt werden, wie Arbeitsgenehmigungen und Nachweise eines angemessenen Wohnraums, obwohl dies in der Richtlinie 2004/38
...[+++]/EG nicht vorgesehen ist,