Um die Verbraucher zusätzlich zu schützen, sollte auch dafür g
esorgt werden, dass Wertpapierfirmen die Leistung ihrer M
itarbeiter nicht in einer Weise vergüten oder bewerten, die mit
ihrer Pflicht, im bestmöglichen Interesse
ihrer Kunden zu handeln, kollidiert, beispielsweise durch Vergütung, Verkaufsziele oder in anderer Weise, wodurch Anreize geschaffen werden, ein bestimmtes Finanzinstrument zu empfehlen oder zu verkaufen, obwoh
...[+++]l ein anderes Produkt den Bedürfnissen des Kunden besser entspräche.