Die Verstädterungsgenehmigung, in der Handlungen, Arbeiten oder Auflagen zugelassen werden, die für die Eröffnung, Änderung oder Abschaffung eines Gemeindewegs erf
orderlich sind, und nicht als solche als Bedingung oder Auflage aufgeführt werden, verfällt fünf Jahre nac
h ihrer Einsendung, wenn der Inhaber die vorgeschriebenen Handlungen, Arbeiten oder Auflagen, die für die Eröffnung, Änderung oder Abschaffung eines Gemeindeweges erfor
derlich sind, nicht ausgeführt oder die ...[+++]geforderten finanziellen Garantien nicht aufgebracht hat.