(36) Übermäßige
s Auspressen sollte wegen der geringen Qualitä
t des damit gewonnenen Weins verboten und zu dessen Verhütung die obligatorische Destillation von Trester und Weintrub vorgeschrieben werden. Um den Produktionsbedingungen in bestimmten Weinbaugebieten Rechnung zu tragen, können j
edoch Ausnahmen von dieser Pflicht vorgesehen werden. Da die Produktions- und Marktstrukturen in der Weinbauzone A, im deutschen Teil der Weinba
...[+++]uzone B und in den Weinbaugebieten Österreichs so sind, daß die Ziele der Maßnahme erreicht werden, sollte für die Erzeuger dieser Gebiete die obligatorische Destillation der Nebenerzeugnisse der Weinbereitung durch die Verpflichtung ersetzt werden, diese Nebenerzeugnisse unter Kontrolle zu beseitigen.