In der vorgeschlagenen Richtlini
e sind Vorschriften festgelegt, die i) gewährleisten, dass natürliche und juristische Personen, die durch Zuwiderhandlungen gegen die Wettbewerbsvorschriften einen Schaden erlitten haben, in der ganzen Union einen gleichwertigen Schutz erhalten und ihr Unionsrecht auf vollständige
n Schadensersatz im Wege von Schadensersatzklagen vor
einzelstaatlichen Gerichten wirksam durchsetzen können, und ii) die Wechselwirkun
gen zwisch ...[+++]en diesen Schadensersatzklagen und der behördlichen Durchsetzung der Wettbewerbsvorschriften optimieren.