Die Gewährung einer Alterspension an den geschiedenen Ehepartner
eines Versicherten in der Regelung der überseeischen sozialen Sicherheit bezweckt,
eine gewisse Existenzsicherheit zu bieten für
die Personen, die, weil sie mindestens teilweise von ihrem ehemaligen Ehepartner
finanziell abhängig waren und weil sie in vielen
Fällen kein ...[+++] eigenes Einkommen gehabt haben und nicht die Möglichkeit gehabt haben,
eine eigene Pension aufzubauen, infolge ihrer Ehescheidung in
eine prekäre materielle Situation zu gelangen drohen.