in der Erwägung, dass viele Mitgliedstaaten Maßnahmen ergriffen haben, um unlautere Handelspraktiken auf verschiedene Weise zu bekämpfen, wobei si
e in einigen Fällen freiwillige Maßnahmen und Selbstregulierungsmaßnahmen anwenden und in anderen Fällen ents
prechende nationale Vorschriften beschlossen haben; in der Erwägung, dass dies hinsichtlich des Niveaus, des Charakters und der Form des Rechtsschutzes zu starken Abweichungen und großen Unterschieden zwischen den Mitgliedstaaten geführt hat; in der Erwägung, dass einige Mitgliedsta
...[+++]aten noch keinerlei Maßnahmen in diesem Bereich ergriffen haben.