unterstreicht, dass jeder im Vorentwurf des Haushaltsplans vorgeschlagene Mittelansatz mit einer eindeutigen Begründung versehen werden muss, unabhängig davon, ob sich der Betrag im Verhältnis zum Haushaltsplan 2002 beträchtlich ändert oder nicht; ist der Auffassung, dass die beschreibenden Texte, die in der nach dem Grundsatz der tätigkeitsbezogenen Budgetierung vorgelegten Präsentation des HVE enthalten sind, für diesen Zweck verwendet werden sollten; erklärt, dass das Gewicht, da
s das Parlament den Vorschlägen im HVE beimessen wird, von der Qualität der Be
gründungen abhängen wird ...[+++];