Aus den Vorarbeiten geht hervor, dass der Gesetzgeber eine
Reform jener Texte vornehmen wollte, die durch den Gerichtshof diesbezüglich bemängelt worden waren, und der soziologischen Entwicklung Rechnung tragen wollte, indem er die Abstammung innerhalb und außerhalb der Ehe annäherte: « Durch das Ges
etz von 1987 wurden praktisch alle Unterschiede hinsichtlich der Auswirkungen beseitigt, doch es wurde ein Mechanismus der Vaterschaftsvermutung des Ehemanns beibehalten, der zu schockierenden Folgen für die Feststellung der Abstammung füh
...[+++]rt.