Unproblematische Bereiche, in d
enen das Land seine Vorbereitungen entweder bereits abgeschlossen hat oder sie bis zum Beitritt abgeschlossen haben dürfte, wenn die
Vorbereitungen mit unvermindertem Tempo fortgesetzt werden; Bereiche, in denen es noch verstärkter Anstrengungen bedarf und die Reformen im Vorfeld des Beitritts nachdrücklicher vorangetrieben werden müssen und Bereiche, die Anlass zu ernster Besorgnis geben und entschlossenes Handeln der Regierung des Beitrittslands erfordern, wenn die Beitrittsvorbereitungen rechtzeitig
...[+++]abgeschlossen werden sollen.