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. Die Übermittlung von Daten an Drittländer oder internationale Einrichtungen ist nur zulässig, wenn ein entsprechender Rechtsrahmen nach einer entweder vorab durch eine Kontrollinstanz durchgeführten Überprüfung oder im Zusammenhang mit einer gesetzgeberischen Maßnahme besteht, vorausgesetzt, dass der Antrag auf eine derartige
Übermittlung klare Angaben zur anfordernden Einrichtung oder Person, zum Zweck, zur Angemessenheit und zu den Sicherheitsmaßnahmen bei der Verarbeitung sowie ausreichende Sicherheiten enthält, um einen Ordnungsrahmen für die Nutzu
...[+++]ng von Daten zu gewährleisten.