2. nimmt die Bemerkung des Rechnungshofs zur Kenntnis, wonach die Agentur zwar Plausibilitätskontrollen durchführt,
im allgemeinen aber keine Belege verlangt; hebt die Antwort von FRONTEX hervor, wonach die Erklärungen der Begünstigten, da es sich um staatliche Grenzkontrollbehörden handele, zuverlässig seien, und fordert FRONTEX auf, diese Situation zu berichtigen sowie die Anwendung geeigneterer Maßnahmen für derartige Finanzierungspositionen in Erwägung zu ziehen; nimmt wohlwollend zur Kenntnis, dass sich der Direktor der Agentur um einen Kompromiss in Form eines Pauschalbetragssystems bemüht, um alle Parteien z
...[+++]ufriedenzustellen;