B. Angaben über Unternehmenszusammenschlüsse einbezogen werden, bei denen nichtbörsennotierte Aktien eine Rolle spielen. In den Fällen, in denen die Rücklagen von Kapitalgesellschaften, die nichtbörsennotierte Aktien ausgeben, im Durchschnitt und im Verhältnis zum Gesellschaftskapital von den Rücklagen von Kapitalgesellschaften abweichen, die börsennotierte Aktien ausgeben, wäre es ferner sinnvoll, den j
eweiligen Preis von nichtbörsennotierten Aktien im Verhältnis zu Daten zu berechnen, die die Rücklagen einschließen, wie etwa das aus der Bilanz der Kapitalgesellschaft hervorgehende Reinvermögen oder die nach ESVG-Regeln bewerteten Eigen
...[+++]mittel: