G. in der Erwägung, dass alle einschlägigen internationalen Verträge die Allgemeingültigkeit und Unteilbarkeit der Menschenrechte aufgreifen und bekräftigen und die Rechte der Frauen in besonderer Weise Gegenstand von Angriffen eines radikalen kulturellen Relativismus sind, der in seiner extremsten Form die Kultur als einzige moralische Legitimation ansieht, weshalb die Rechte von Frauen, Jugendlichen und M
ädchen im Namen von Kulturen, traditionellen Prak
tiken oder Gebräuchen oder religiösen
Fanatismus bedroht ...[+++] werden, die in den meisten Fällen Frauen eine geringere soziale Position und einen niedrigeren Status zuweisen als Männern,