Aus dem Verweisungsurteil geht hervor, dass der vorlegende Richte
r die Situation von Kindern, die Familienbeihilfen erhalten, vergleichen möchte, je nachdem, ob ihre älteren Geschwister den in Artikel 50bis der koordinierten Gesetze vorgesehenen erhöhten Satz für Waisen erhalten oder nicht; im ersteren Fall könnten bei der Bestimmung des Rangs dieser Kinder, die zu Familienbeihilfen berechtigen, nicht die
älteren Geschwister berücksichtigt werden, während im letzteren Fall die älteren Geschwister bei der Bestimmung des Rangs berücksi
...[+++]chtigt würden.