Was die von Frau Harms eingereichten Änderungsanträge betrifft, so möchte ich einige Bemerkungen machen: Erstens, das Übereinkommen stellt ganz k
lar die Bedingungen heraus, die den Mitgliedstaaten erlauben, radioaktive Abfälle und abgebrannte Brennstäbe zu exportieren, und zweitens die Tatsache, dass ihre beharrliche Forderung, die Information über die Verbringung dieser Stoffe öffentlich zu machen, weitgehend ihrem Argument im Ausschuss widerspricht, als sie vor der Gefah
...[+++]r warnte, dass diese Stoffe in unseriöse Hände fallen könnten.