Im spezifischen Kontext von Versorgern, die wesentliche Dienstleistungen für die Öffentlichkeit erbringen, kann
es Fälle geben, in denen eine längere Laufzeit sowohl für Rahmenvereinbarungen als auch für einzelne Aufträge erforderlich ist, etwa im Fall von Rahmenvereinbarungen über laufende Wartungsmaßnahmen und außerordentliche Instandhaltungsarbeiten für Netze, wozu teure Ausrüstung benötigt werden könnte, die von eigens geschulten
hochspezialisierten Fachkräften bedient werden müsste, um die Kontinuität der Dienstleistungen und ein
...[+++]e Minimierung etwaiger Störungen zu gewährleisten.