Da die Erfahrung gezeigt hat, daß Asyl- und Einwanderungs
fragen in der Regel keine vertrauliche Behandlung erfordern, sind die Mitgliedstaaten übereingekommen, daß sie - sofern nichts anderes beschlossen wird - künftig in die Veröffentlichung der vom Rat in diesem Bereich verabschiedeten Rechtsakte und sonstigen Schriftstücken einwilligen werden. 8. EURODAC Was das System für den Austausch der
Fingerabdrücke von Asylbewerbern auf europäischer Ebene (EURODAC) anbelangt, so stellte der Rat fest, daß seine Einführung technisch möglich is
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