13. begrüßt, dass die EU sich dazu verpflichtet hat – im Geiste der Differenzierung zwischen Israel und dessen Vorgehen in den besetzten palästinensischen Gebieten – , sicherzustellen, dass in allen Abkommen zwischen der EU und Israel ausdrücklich darauf hingewiesen wird, dass die Abkommen auf die von Israel 1967 besetzten Gebiete nicht anwendbar sind, wie der Rat Auswärtige Angelegenheiten dies in seinen Schlussfolger
ungen vom 20. Juli 2015 bekräftigt hat; fordert eine korrekte Kennzeichnung der Erzeugnisse aus den israelischen Siedlungen auf dem EU-Markt, im Einklang mit
...[+++]den geltenden EU-Rechtsvorschriften und der langjährigen Politik der EU in diesem Zusammenhang;