Maßnahmen, die von den für die Kontrollen an den Außengrenzen z
uständigen Behörden ergriffen werden und die Bereitstellung eines Verbraucherprodukts, das ein ernstes Gesundheits- und Sicherheitsrisiko für Verbraucher darstellt, auf dem EU-Markt verhindern (z. B. eine Entscheidung, die Einfuhr eines Produkts an der EU-Grenze zu stoppen), müssen der Kommission im Rahmen von RAPEX genauso gemeldet
werden, wie Maßnahmen, die von Marktüberwachungsbehörden ergriffen
werden und die
Bereitstellung oder Verwendung eines Pro ...[+++]dukts beschränken.