X. in der Erwägung, dass eine Stärkung der Strafverfolgung durch die K
riminalisierung von Menschenhändlern und Mittelsmännern ein entscheidender Aspekt bei der Bekämpfung des Menschenhandels ist; in der Erwägung, dass die Strafverfolgung auch die Möglichkeit beinhalten sollte, die Einkünfte aus solchen Straftaten zu beschlagnahmen; in der Erwägung, dass die Arb
eitsplatzkontrollen verstärkt werden müssen, einschließlich der Bestrafung der Ausbeutung von Arbeitskraft und der Schwarzarbeit; in der Erwägung, dass
...[+++]die Schaffung eines Netzes nationaler Arbeitsplatzkontrollen einhergehend mit einer Angleichung der Rechtsvorschriften betreffend die Strafen für die Ausbeutung von Arbeitskraft zu einer Verringerung dieser Straftaten führen kann; in der Erwägung, dass es sich für eine wirksame Ermittlung und Verfolgung der Fälle von Menschenhandel als sinnvoll erweisen könnte, innerhalb der nationalen Polizei- und Strafverfolgungsbehörden besonders ausgerüstete und ausgebildete Einheiten zu schaffen,