Sobald diese Voraussetzungen erfüllt sind, würden die EU und die USA den Luftfahrtunternehmen
der jeweils anderen Vertragspartei zusätzliche Rechte für Verkehrsdienste zwischen ihren Gebieten und Drittländern gewähren, und Marktzutrittsschranken für Luftfahrtunternehmen aus Drittländern, die im Eigentum und unter der Kontrolle von Staatsangehörigen der jeweils anderen Partei stehen, würden beseitigt. Au
ßerdem würde die EU entsprechende Regelungen treffen, die es Staatsangehörigen der Vereinigten Staaten ermöglichen, Mehrheitsbete
...[+++]iligungen an EU‑Luftfahrtunternehmen zu erwerben und diese zu kontrollieren.