Zuvor hatte die
Kommission zunächst starke Vorbehalte gegen die ursprüngliche Ausnahmeregelung geltend gemacht, der zufolge das Vereinigte Königreich während einer
Übergangszeit nicht verpflichtet ist, einige Bestimmungen der Richtlinie umzusetzen. Sie war dann jedoch bereit, diese Lösung für Jugendliche zu akzeptieren, ,damit das Vereinigte Königreich über eine Übergangszeit verfügen kann, um die entsprechenden Regelungen für diesen Personenkreis anzupas
sen; die Situation stellt ...[+++] sich jedoch was Kinder betrifft unterschiedlich dar".