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ie Kommission stellt den ökologischen Nutzen der Pfanderhebung un
d der Rücknahme von Verpackungen zwar nicht in Frage, sie vertritt aber die Ansicht, dass die Art und Weise, in der die entsprechenden Systeme in Deutschland betrieben werden, den Handel mit verpackten Getränken aus anderen Mitgliedstaaten unverhältnismäßig
stark behindert und somit gegen den Grundsatz des freien Warenverkehrs im Binnenmarkt (Artikel 28 EG-Vertrag) u
...[+++]nd gegen Artikel 7 der Richtlinie 94/62/EG (Verpackungsrichtlinie) verstößt.