Der Gerichtshof ist ebenfalls befugt, bei seiner Ko
ntrolle der Gesetzesnormen anhand der vorerwähnten Referenznormen zu prüfen, ob die seiner Prüfung unterbreiteten Bestimmungen
mit den Normen des internationalen Rechts und mit den Normen des Rechts der Europäischen Union vereinbar sind, die für Belgien verbind
lich sind und deren Verletzung im Zusammenhang mit den vorerwähnten Verfassungsbestimmungen ang
eführt wir ...[+++]d, wie in dieser Sache die Übereinkommen von Espoo und von Aarhus und verschiedene europäische Richtlinien.