3. erkennt an, dass der Europäische Rat die Schlussfolgerungen des Rates der Verkehrsminister vom 6. Dezember 2002 und des Rates der Umweltminister vom 9. Dezember 2002 hinsichtlich der Verabschiedung weiterer Maßnahmen zur Verbesserung der Sicherhei
t im Seeverkehr und Verhinderung der Verschmutzung in
nerhalb kürzester Frist übernommen hat, um zu vermeiden, dass derartige Katastrophen wieder vorkommen; betont, dass es außerdem zweckmäßig wäre, Fortschritte im Hinblick auf die Einrichtung einer europäischen zivilen Einsatztruppe zu erzielen, die im Kata
...[+++]strophenfall intervenieren könnte;