Gewinn oder Verlustbeteiligungsvereinbaru
ngen, bei denen den Instrumenteninhabern Gewinne oder Verluste nach Maßgabe des Nennbetrags i
hrer Instrumente im Vergleich zu anderen Instrumen
ten derselben Klasse zugeteilt werden, sind dagegen Transaktionen, bei denen die Instrumenteninhaber in ihrer Eigenschaft als Eigentümer agieren, und sollten deshalb bei der Beurteilung der Frage, ob die in den Paragraphen 16A oder 16C genannten Merkm
...[+++]ale gegeben sind, berücksichtigt werden.