xxv) es ist sicherzustellen, dass die Regierungen die
Möglichkeit haben, eine sozial und ökologisch verantwortungsvolle Beschaffungspolitik zu verfolgen; d
ie Bestimmungen zur Vergabe öffentlicher Aufträge sollten die Regierungen nicht davon abhalten, gesellschaftlichen und umweltspezifischen Erfordernissen gerecht zu werden, und dur
ch die Vereinbarung darf nicht die Möglichkeit eingeschränkt werden, soziale Anforderungen gemäß den
...[+++] neuen EU-Richtlinien zur Vergabe öffentlicher Aufträge zu stellen; außerdem sollten Bestimmungen zur Vergabe öffentlicher Aufträge mit dem IAO-Übereinkommen 94 hinsichtlich arbeitsrechtlicher Klauseln in öffentlichen Aufträgen im Einklang stehen;