D. in der Erwägung, dass der Vertrag von Lissabon eine b
esondere rechtliche Grundlage für die Ausarbeitung einer EU-Energiepolitik bietet, in deren Rahmen ein länder- und reg
ionenübergreifender Verbund der Energienetze der Mitgliedstaaten vorangebracht wird, was erforderlich ist, um die übrigen Ziele der EU in den Bereichen Energiepolitik und Energiesolidarität zu verwirklichen (Funktionieren des Energiebinnenmarkts, Energieeffizienz, Nutzung erneuerbarer Energieträger, Versorgungssicherheit, Diversifizierung der Energiequellen und -
...[+++]versorgungsmöglichkeiten),