in der Erwägung, dass die Kommission am 29. September 2010 Gesetzgebungsvorschläge zur Economic Governance angenommen hat, die der Notwendigkei
t von Maßnahmen zur Verbesserung der Economic Governance, wie sie in dieser Entschließung skizziert werden, teilweise Rechnung tragen; in der Erwägung, dass sich das
Parlament gemäß den entsprechenden Bestimmungen des AEUV mit diesen Gesetzgebungsvorschlägen befassen wird; in der Erwägung, dass diese Entschließung künftige Standpunkte, die das Parlament diesbezüglich einnehmen wird, nicht ei
...[+++]nschränkt,