Er hat versucht, das Ziel des Schutzes
der Kontinuität des Unternehmens mit demjenigen der Wahrung der Rechte der Gläubiger in Einklang zu bringen: « [Der Sachbereich der Folgen der gerichtlichen Reorganisation] ist einer der schwierigsten überhaupt, weil in einer Insolvenzgesetzgebung sehr unterschiedliche Interessen berücksichtigt werden müssen: die Interessen der Gläub
iger, die möglichst schnell bezahlt werden möchten, und die Notwendigkeit, der Reorganisation eine Chance zu bieten (einschließlich einer Reorganisation durch Übertra
...[+++]gung des Unternehmens).