Nach einer europäischen Kontrollmission wurde festgestellt, dass den Luftfahrtunternehmen Mauretaniens der Betrieb nicht zu untersagen ist. Das Flugverbot gegen das Unternehmen GST Aero aus Kasachstan wird dagegen aufrechterhalten, da nicht alle an die Aufhebung des Verbots geknüpften Bedingungen erfüllt werden.
De voorwaarden voor het opheffen van het verbod voor de vervoerder GST Aero uit Kazachstan zijn niet vervuld.