Ich bin zudem darüber informiert, dass für den Fall, dass eine mei
ner konventionellen oder ökologischen Kulturen durch eine genetisch veränderte P
flanze kontaminiert wird, die identisch (gleicher spezifischer Erkennungsmarker) ist, mit der, die der mitteilende Erzeuger anbaut, der Betrag jeglicher Entschädigung des ggf. erlitten
en wirtschaftlichen Schadens um 25% bis 75% verringert wird, je nachdem, wie der Entschädigungsausschuss
...[+++]entscheidet" .