(19b) Zur Gewährleistung der Finanzstabilität sollte die Kommission Maßnahmen z
ur Verbesserung der Transparenz der Freiverkehrsmärkte prüfen, etwa die Anforderung, dass Credit Default Swaps über eine Clearingstelle (zentrale Gegenpartei) abgewickelt werden müssen, die ihren Sitz in der Europäische
n Union hat und der dortigen Regulierung und Aufsicht unterliegt, wodurch die Gegenparteirisiken und generell die Gesamtrisiken verringert werden und eine wirksame Aufsicht über diese Einrichtungen gewährleistet wird, und über diese Maßnahmen
...[+++] Bericht erstatten.