Ich komme von wesentlich weiter her und bin sehr weit gegangen in diesen Kompromissen, die wir im Ausschuss eingegangen sind, um noch irgendwie Rückgr
at zu zeigen. Jetzt haben wir in dieser Frage einen Artikel X, der die beliebige Erweiterung der Speicherfristen für Mitgliedstaaten vorsieht, sofern sie die Kommission benachrichtigen
und ihr Gelegenheit geben, innerhalb von sechs Monaten zu prüfen, ob Handelsbarrieren bzw. eine Störung des Bin
nenmarkts ...[+++]vorliegen könnten – interessanterweise nicht, ob es grundrechtliche oder juristische Bedenken geben könnte.