Bei allen drei Optionen sieht die Kommission die Beibehalt
ung des derzeitigen Systems mit zwei Säulen vor: einer ersten
Säule (Direktzahlungen und marktbezogene Maßnahmen mit klaren, auf EU-Ebene festgelegte
n Regeln) und einer zweiten Säule (mehrjährige Maßnahmen zur Entwicklung des ländlichen Raums, wobei die verschiedenen Möglichkeiten auf EU-Ebene festgelegt werden, die Entscheidung aber, welche Regelungen letztlich angewendet werden, den Mitgliedstaaten oder Regionen
...[+++] im Rahmen einer gemeinsamen Verwaltung überlassen bleibt).