D
er Rat stellt fest, daß
die Kommission die Stichhaltigkeit der Gesamtergebnisse des
Hofes generell gesehen anerkennt; er bringt seine große Besorgnis hinsichtlich der Tatsache zum Ausdruck, daß eine Gewähr der Rechtmäßigkeit/Ordnungsmäßigkeit der den Zahlungen zugrundeliegenden Vorgänge nicht gegeben ist, hebt gleichzeitig jedoch hervor, daß die Extrapolationsmethode des Hofes es nicht ermöglicht, einen bestimmten Bereich oder einen bestimmten Mitgliedstaat auszumachen;
...[+++] es ist im übrigen der Wunsch des Rates, daß der Hof seine Bemühungen um verbesserte Methoden im Benehmen mit der Kommission fortsetzt.