In der Erwägung, dass die Abteilung Erb
e der OGD4 in ihrer Stellungnahme über die Akte der öffentlichen Untersuchung vermerkt, dass jedes neue bewirtschaftete Gebiet einer archäologischen Überwachung unterworfen we
rden muss: dass sie außerdem wünscht, dass die Eigentümer der Grundstücke, die als raumplanerischer Ausgleich westlich des heutigen Abbaugebiets dienen, nach der vorliegenden Revision des Sektorenplanes einen Antrag auf Erweiterung der Eintragung in die Denkmalliste einreichen, damit diese in das megalithische Feld von Wéris
...[+++] eingegliedert werden;