In außergewöhnlichen Notfällen
kann die zuständige Stelle eine Ausnahmegenehmigung erteilen, die es einem nicht voll qualifizierten Koch gestattet, auf einem bestimmten Schiff während einer bestimmten begrenzten Zeit bis zum nächsten leicht erreichbaren Anlaufhafen oder während eines Zeitraums von höchstens einem Monat zu arbeiten, vorausgesetzt, dass
die Person, der die Ausnahmegenehmigung erteilt wird, in Bereichen wie Nahrungsmittelhygiene und persönlicher Hygiene sowie Handhabung und Lagerung von Verpflegung an Bord ausgebildet od
...[+++]er unterwiesen wird.