Unter Berücksichtigung der übergeordneten Pflicht, in Übereinstimmung mit den besten Interessen der
Kunden zu handeln, sowie unter Berücksichtigung der Wichtigkeit, die Kunden ex ante über alle entstehenden Kosten und Gebühren zu informieren, sollte die Bezugnahme
auf empfohlene oder vertriebene Finanzinstrumente insbesondere Wertpapierfirmen, die Anlageberatungs- oder Portfolioverwaltungsdienstleistungen erbringen, sowie Firmen, die allgemeine Empfehlungen in Bezug auf Finanzinstrumente erbringen oder bei der Erbringung von Wertpapie
...[+++]r- und Nebendienstleistungen für Kunden bestimmte Finanzinstrumente fördern, umfassen.