Zu dem Argument, dass die Entwicklung der Lagerbestande nach 2001 nicht a
uf eine Schädigung, sondern auf eine Verbesserung der Lage des Wirtschaftszweigs der Gemeinschaft hindeutet, ist zu bemerken, dass neben der Erläuterung unter Randnummer 67 der vorläufigen Verordnung, warum dies
er Faktor als nicht besonders relevanter Indikator für die wirtschaftliche Lage des Wirtschaftszweigs der Gemeinschaft angesehen wird, daran erinnert sei, dass die Lagerbeständ
e im Bezugszeitraum insgesamt ...[+++] um 14 % zunahmen.