Im Rahmen der verstärkten Anstrengungen zur Vermeidung des Missbrauchs der Vertragsfreiheit zum Nac
hteil der Gläubiger sollten die Organisationen, die offiziell als Vertreter von Unternehmen anerkannt sind, und Organisationen, die ein berechtigtes Interesse daran haben, Unternehmen zu vertreten, die nationale
n Gerichte oder die Verwaltungsbehörden anrufen können, um die Verwendung von Vertragsklauseln
oder Praktiken, die dem Gläubiger gegenüber als grob nachteilig zu betrachten sind, zu beende
...[+++]n.